1. Ausbruch der amerikanischen Faulbrut im Bereich Auhagen

    Imker müssen Bienenvölker melden und untersuchen

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    AUHAGEN (mk). Mitte April wurde in Bienenständen im Bereich der Gemeinde Auhagen der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Aus diesem Grund hat der Landkreis Schaumburg ein Gebiet mit einem Radius von 1,5 Kilometern um den Kreuzungsbereich der Straßen L 440, L445 und K 40 in der Gemeinde Auhagen als Sperrgebiet festgelegt. Die Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk oder ihre Vertreter haben ihre Bienenstände unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl unverzüglich dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Bahnhofstraße 25, Bückeburg, 05722/9668-00, anzuzeigen.

    Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens sechs Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

    Sie kann entfallen, sofern sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung gezogen wurden, keine Anhaltspunkte für bösartige Faulbrut ergeben. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

    Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenafälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an