SAMTGEMEINDE LINDHORST. Die Förderung der Vereine ist Angelegenheit der Gemeinden, nicht der Samtgemeinde. Eine Mehrheit aus 17 Mitgliedern im Rat der Samtgemeinde Lindhorst stimmte dennoch für eine finanzielle Unterstützung des Mehrzweckbackhauses, das gegenwärtig von der Trachtengruppe Lindhorst auf Eichhöfe errichtet wird. 10.800 Euro sind dafür als Zuschuss in den Haushalt der Samtgemeinde eingestellt. Fünf Ratsmitglieder sprachen sich dagegen aus und stimmten mit Nein. Ferner verzeichnet das Protokoll eine Enthaltung.
Mit seiner Zustimmung macht der Samtgemeinderat den Weg frei für die in Lindhorst beheimatete Trachtengruppe, um an Fördermittel der EU aus dem so genannten Leader-Projekt zu gelangen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine 30 prozentige Ko-Finanzierung durch die Kommune. Die Gemeinde Lindhorst und die Samtgemeinde teilen sich diesen Betrag je zur Hälfte. Die Gemeinde Lindhorst hatte ihr Einverständnis bereits im Vorfeld gegeben.
In der Aussprache über den Antrag der Trachtengruppe verwiesen Unterstützer wie CDU-Sprecher Dietmar Hasemann auf die Trachtengruppe als "Kulturträger und Identitätsstifter", deren Arbeit weit über die Grenzen der Gemeinde Lindhorst Wirkung zeige. Heinz-Dieter Lauenstein (SPD) unterrichtete den Rat über Meinungen in der SPD-Fraktion, wonach die Trachtengruppe mit der "liebenswerten Pflege der Tradition" eine "lobenswerte Aufgabe" vollbringe - die Trachtengruppe sei ein Repräsentant der Samtgemeinde. Andererseits gebe es aber auch die in der SPD-Fraktion vertretene Ansicht "Vereinsförderung muss Sache der Gemeinden bleiben".
Mit der finanziellen Unterstützung des Vorhabens begebe man sich auf "gefährliches Glatteis", so Rolf Bahlmann (SPD) und schaffe möglicherweise einen Präzedenzfall. Eindeutig war die Unterstützung des Antrags aus der Gruppe WGS/ Die Grünen.
Als die Abstimmung anstand, wurde deutlich, dass mit der Genehmigung klar auf den Ausnahmefall dieser finanziellen Unterstützung hingewiesen werden solle und so wurden Antrag und Zustimmung um den Zusatz "einmalige Förderung" ergänzt.