EXTERTAL (km). Seit dem ersten November 2008 ist die Gründung der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt umgangssprachlich auch als "Mini-GmbH" bezeichnet, möglich. Ein Vorteil der neuen Rechtsform: Ein Stammkapital von einem Euro ist erlaubt. Seit der Einführung wurden in Lippe 128 entsprechende Gesellschaften gegründet. "Mit einem Stammkapital von exakt einem Euro waren 20 Prozent der Unternehmen ausgestattet," teilte Hannelore Quast, Ansprechpartnerin für Eintragungen ins Handelsregister bei der Industrie- und Handelskammer Lippe mit. Das durchschnittliche Stammkapital lag in Lippe bei 700 Euro. Vereinzelt wurde auch eine Kapitalausstattung von 5000 Euro gewählt. Das sei bislang die höchste Summe gewesen, so Hannelore Quast. Ein weiterer Vorteil der neuen Rechtsform: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Musterprotokoll zur Gründung genutzt werden - das senkt die Gründungskosten. Nicht außer Acht gelassen werden sollte aber der tatsächliche Kapitalbedarf bei einer Unternehmensgründung, empfiehlt die IHK, da Banken und Geschäftspartner die Finanzierungsbasis des Unternehmens sehr wohl im Auge hätten.
Nähere Infos erteilt Hannelore Quast unter 05231/760154 (Email: "quast@detmold.ihk.de".