1. Leinenpflicht für Hunde gilt

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    OBERNKIRCHEN (em). Die Stadt weist darauf hin, dass während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli jede Person verpflichtet ist dafür zu sorgen, dass Hunde im Wald und der übrigen freien Landschaft an der Leine geführt werden.

    Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an