BAD NENNDORF (mk). Die Samtgemeinde Nenndorf weist darauf hin, dass am heutigen Sonnabend, dem 20. März sowie am Wochenende des 26. und 27. März das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr gestattet ist. Bei starkem Wind und in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern oder öffentlichen Einrichtungen ist dies verboten. Zudem muss eine volljährige Person das Feuer ständig unter Kontrolle halten und es muss geeignetes Gerät zum sofortigen Ablöschen bereit stehen.
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Brenntage
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