AUETAL (tt). Durch die Regelung in einer Allgemeinverfügung dürfen in der Gemeinde Auetal am vorletzten und letzten Freitag und Samstag im März in der Zeit von 8 bis 18 Uhr wieder pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Aktuell ist demnach das Verbrennen, jedoch ausdrücklich nur von pflanzlichen Abfällen, an den Wochenenden 19. und 20. März, sowie 26. und 27. März gestattet.
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Brenntage
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