1. "Züchtigungsrecht" des Ehemannes

    Heute eine eindeutige Straftat

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    RINTELN (km). "Häusliche Gewalt" zählt zu den Themen-Schwerpunkten, denen sich die Rintelner Polizei jetzt noch dezidierter gewidmet hat, nachdem die Problematik in den vergangenen Jahren immer mehr auch von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Über die Details informierten Kommissariats-Leiter Wilfried Korte und Kommissar René Klages. Dabei wurde zunächst deutlich, dass es tatsächlich nur maximal zehn Prozent der Betroffenen gelinge, sich drohender Gewalt zu entziehen. Nichtsdestoweniger seien es genau die, um die sich die Polizei kümmere, wie Korte verdeutlichte.

    Was noch vor gar nicht so langer Zeit als "Züchtigungsrecht" des Ehemannes eingstuft wurde, so Korte, das werde heute längst als eindeutige Straftat geahndet. Und deshalb gibt es mittlerweile auch spezielle Fortbildungsmaßnahmen in Sachen häuslicher Gewalt, in denen den Beamten detaillierte Verhaltensmaßregeln vermittelt werden. Aber auch für die Betroffenen (in fast allen Fällen Frauen) haben die Ordungshüter wichtige Tipps parat: Es gelte auf jeden Fall, im Ernstfall jemanden um Hilfe zu bitten oder die Polizei zu alarmieren. Und werde dem Täter dann ein "Platzverweis" ausgesprochen, überprüfe die Polizei dann auch, ob der eingehalten werde.

    Dabei könne es durchaus auch passieren, dass ein besonders rabiater Täter mal kurzfristig eingesperrt oder das Opfer in einem Frauenhaus untergebracht werde - um auf diese Weise möglichen dramatischen Konsequenzen vorzubeugen. Besonders wichtig für die Polizei sei es, so früh wie möglich über mögliche Gewaltdelikte informiert zu werden.

    Für die Opfer häuslicher Gewalt gibt es auch auf Landkreis-Ebene einen Ansprechpartner: Die BISS, Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt der Arbeiterwohlfahrt - die allerdings nur 13 Stunden pro Woche zur Verfügung steht und in der Regel nur telefonisch kontaktierbar ist.

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