Wer Geld nicht wegwerfen will, muss selbst den Klageweg beschreiten. Rechtsanwalt Heinrich Sasse erwägt außerdem ein Normenkontrollverfahren gegen die Gebührensatzung.
RINTELN (ste). Seit wenigen Tagen ist beim Verwaltungsgericht Hannover eine Klage anhängig, die es in sich hat: WGS-Fraktionsvorsitzender Gert Armin Neuhäuser hat als Rintelner Grundstückseigentümer Klage gegen den Müllgebührenbescheid des Landkreises eingereicht. Eine Besonderheit daran: In dem Verfahren wird Neuhäuser vertreten durch WGS-Kreistagsmitglied und Rechtsanwalt Heinrich Sasse, der zusammen mit seinen WGS-Kollegen schon im Kreistag im Dezember gegen die Satzung und die Gebührenerhöhung gestimmt hatte. CDU und SPD hatten zusammen mit den Grünen und der FDP im Kreistag die Gebührenerhöhung und die Einführung einer grundstücksbezogenen Grundgebühr durchgedrückt. Sasse und Neuhäuser sind sich sicher, dass die Abfallgebührensatzung des Landkreises fehlerhaft ist und damit der Bescheid aufgehoben wird: "Der Satzung liegt schon keine hinreichende Gebührenkalkulation zu Grunde", meint Sasse als Rechtsanwalt Neuhäusers, sodass der Kreistag "...ohne hinreichende Erkenntnisgrundlage insbesondere auch über die Einführung einer Grundgebühr" entschieden habe. Auch Neuhäuser ist sich daher sicher: "Die Satzung werden wir knacken und damit die Linie der WGS gegen nicht gerechtfertigte Gebührenbelastungen für die Bürger vorzugehen konsequent fortsetzen." Den sechsseitigen Klageschriftsatz hat Sasse beim Verwaltungsgericht eingereicht, nachdem er sich umfangreich in das Kommunalabgabenrecht eingearbeitet hat. Sasse weist aber darauf hin, dass jeder Gebührenschuldner selbst klagen müsse: "Ein Urteil wirkt nur zwischen den Beteiligten, nicht für und gegen jeden Abgabeschuldner", so Sasse, der aber erwägt, "aus den Gründen meiner Klage auch noch ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Satzung anzustrengen." Für die Bürger läuft noch die Monatsfrist für die Anfechtung der Abfallgebührenbescheide, da die Bescheide erst vom 29. Januar datieren. Foto: ste