1. Pflichten der Hundhaltung

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    BAD NENNDORF (ts). Die Samtgemeinde Nenndorf möchte erneut darauf hinweisen, dass einige Kriterien erfüllt werden müssen, um Hunde halten zu dürfen. Die Tiere sind so unterzubringen, dass Dritte nicht durch den Lärm gefährdet werden, sie dürfen nicht unbeaufsichtigt herumlaufen und bissigen Tieren ist ein Maulkorb anzulegen. Das Mitnehmen auf Kinderspielplätzen ist untersagt.

    Besonders an die Pflichten bei Verunreiningungen durch Hundekot möchte die Verwaltung erinnern. Der Hundehalter hat die Verunreinigung unverzüglich zu entfernen. Ein Unterlassen dieser Verpflichtung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Verwaltung kündigt an, fortan schärfere Kontrollen durchzuführen. Dadurch sollen die Hundehalter für das heikle Thema noch mehr sensibilisiert werden Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, die Tiere vom Wochenmarkt und vom Friedhof fernzuhalten.

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