BAD NENNDORF (ts). Nach den Sommerferien erfolgen in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Nenndorf die Neuaufnahmen zur Betreuung von Kindern.
Auf Antrag werden alle nicht schulpflichtigen Kinder aufgenommen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass die Kinder ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Nenndorf haben. Die Kinder werden in den Horten von der Einschulung bis zur Vollendung des zehnte Lebensjahres (Klasse 4) betreut. Die Eltern werden gebeten, ihr Kind bis zum 15. März in der entsprechenden Einrichtung oder bei der Samtgemeindeverwaltung im Rathaus Bad Nenndorf, unter 05723/7040, anzumelden. Zur Zeit gibt es im Kindergarten Rehren fünf freie Plätze. Im Kindergarten Helsinghausen stehen drei Plätze, im Waldkindergarten zwei, im Kleeblättchen ( Krippeneinrichtung) ein, und im Hort Haste ein Platz zur Verfügung.