1. Untersuchung Schulanfänger

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    STADTHAGEN (ro). Mit Beginn des Schuljahres 2010 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 31. Juli vollenden werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind in die Schule aufgenommen werden. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Einschulungsuntersuchungen der Schulanfänger finden ab Februar in den Räumen der jeweiligen Schule statt.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an