NIENSTÄDT (mk). Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 31. Juli vollenden werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden die erst im Schuljahr 2010/2011 sechs Jahr alt werden, "Kannkinder", wenn sie hierfür die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Grundschule Nienstädt führt die Anmeldung der "Kannkinder" am Donnerstag, dem 11. Februar in der Zeit von 8 bis 11.30 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr im Büro durch. Es wird darum gebeten, zur Anmeldung das Familienstammbuch oder eine Kopie der Geburtsurkunde mitzubringen.