1. "Die Sicherheit muss vorgehen"

    Samtgemeindebürgermeister rechtfertigt Hallensperrung

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    BAD NENNDORF (bb). Samtgemeindebürgermeister Bernd Reese hat die Schließung der Sporthalle in Haste für den Sportbetrieb gerechtfertigt. "Die Sicherheit muss vorgehen", hielt Reese im Telefongespräch am Dienstag fest. Zum Konflikt mit der Solarpark Schaumburg GbR sagte Reese, dass die Gesellschaft weder einen Nachweis über ein geeignetes statisches Konzept noch über eine brandschutzrechtliche Prüfung vorgelegt habe.

    Samtgemeindebürgermeister Bernd Reese erklärte, dass ihm die Entscheidung zur Sperrung der Halle in Haste schwer gefallen sei. Er sei sich der Einschränkungen für Vereine und Schulunterricht bewusst. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen von Bad Reichenhall oder des eingestürzten Supermarktdaches in Bückeburg sei es jedoch ein zu hohes Risiko gewesen, auf eine Sperrung zu verzichten. In einer ebenfalls am Dienstag verbreiteten Presseerklärung hieß es hierzu: "Am 22. Dezember ist die Sperrung der Halle veranlasst worden, weil eine Gefahr für Leib und Leben unter keinen Umständen hinnehmbar ist. Andere Städte wie Bückeburg und Kommunen im Landkreis Herford verfahren ebenso."

    Im Gespräch und der Pressemitteilung bezog Reese ebenso Position zum Konflikt mit der Solarpark Schaumburg GbR. Vor der Installation der Solaranlage habe die Gesellschaft das Objekt besichtigt und mit der Samtgemeinde einen Vertrag über die Dachnutzung abgeschlossen. Mit dem Vertrag habe sich die Gesellschaft verpflichtet, die Anlage unter Beachtung des Baurechts und der Vorschriften auszuführen. "Daran hat sich die GbR nicht gehalten. Weder lag ein geeignetes statisches Konzept vor, noch hat sie eine brandschutzrechtliche Prüfung vorgenommen", formuliert die Pressemitteilung. Die Installation der Solaranlage sei dann ohne endgültige Abstimmung mit der Samtgemeinde erfolgt.

    Anschließend hätten Vertreter der Verwaltung und der Solaranlagen-Gesellschaft mehrere Gespräche über den Sachverhalt geführt. Die Gesellschaft fordere von der Gemeinde eine Kostenbeteiligung, "wegen einer vermeintlich eingebrachten Vorbelastung des Flachdachs durch die Samtgemeinde". Im Vertrag sei jedoch ausdrücklich festgelegt, dass es nicht die Pflicht der Samtgemeinde sei, die Geeignetheit der Konstruktion und der Brandschutzeigenschaften zu garantieren. Wegen der Forderung der Betreibergesellschaft nach der Kostenbeteiligung der Samtgemeinde seien die Verzögerungen eingetreten.

    Die Sporthalle in Haste ist mittlerweile wieder freigegeben (siehe nebenstehender Artikel). Weiterhin sieht die Samtgemeinde die Betreibergesellschaft jedoch in der Pflicht, Nachweise über die Übereinstimmung des durch den Solaranlagenbau veränderten Daches mit dem Baurecht zu erbringen.

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