BAD NENNDORF (bb). In einem Pressegespräch haben Vertreter der Solarpark Schaumburg GbR über Überlegungen informiert, die Solaranlage auf der Sporthalle in Haste abbauen zu lassen. Mit immer neuen Forderungen habe die Samtgemeinde-Verwaltung den Betreibern der Bürgersolaranlage in den vergangenen Monaten das Leben schwer gemacht, ein abschließender Abnahmerundgang sei bis heute nicht erfolgt. Mit der Sperrung der Halle habe die Auseinandersetzung jetzt eine neue Qualität erreicht, berichteten die Vertreter der Betreibergemeinschaft.
"Dann bauen wir die Solaranlage eben ab und gehen dahin, wo wir gern gesehen werden", erklärte Bernd Zimmermann während des Pressegesprächs am vergangenen Freitag, zu dem er gemeinsam mit Gunnar-Kersten Wilke, Frank Pfingsten und Bernd Roch als Vertretern der Betreibergesellschaft, geladen hatte. Ein solcher Schritt würde von einer Schadensersatzklage gegen die Samtgemeinde begleitet.
Anlass für die Betreibergesellschaft, einen Standortwechsel und gerichtliche Schritte ins Auge zu fassen, bildet die Sperrung der Halle für den Sportbetrieb durch die Samtgemeinde. Der Konflikt mit der Verwaltung schwelt jedoch nach Darstellung der Solarpark-Investoren bereits seit Monaten.
Im Zusammenhang mit der Sperrung gehe es auch um die Reputation der Gesellschaft, erläuterten Wilke und Zimmermann. Es sei nicht zutreffend, dass die Solaranlage verantwortlich für die Schließung der Halle sei. Mit etwa 4,2 Tonnen Gewicht würden die Module der Anlage eine im Vergleich zum Gewicht des Schnees nur geringe Belastung bringen. Rund 15 Zentimeter Schnee lagen am Freitag auf dem Dach. Unter diesen Umständen sei die Schließung seit Montag aus Sicherheitsgründen kaum nachvollziehbar, die Halle sei statisch für eine weit höhere Last ausgelegt. Die Solaranlagen-Gesellschaft beauftragte eine Privatfirma mit der Räumung des Daches, obwohl sie sich als Pächter rechtlich dazu nicht verpflichtet sah. "Wir wollten das schnell und zielorientiert in den Griff bekommen", erläuterte Wilke. Die Mitarbeiter der Firma schafften mit Schubkarre und Schaufel am Freitag zwölf Tonnen Schnee vom Dach. Von der Sperrung erfahren habe man erst aus der Zeitung, dann möglichst rasch reagiert und die Firma noch am späten Donnerstagabend beauftragt. Warum die Samtgemeinde nicht vorher den Kontakt zur Solargesellschaft gesucht habe, warum die Verwaltung seit Montag untätig geblieben sei, obwohl doch nach ihrer Interpretation Gefahr im Verzuge gewesen sei, bleibe ihm unverständlich, erklärte Wilke. Auch wenn die von den Meteorologen angesagten Schneemengen am Wochenende tatsächlich gefallen wären, sei nach Einschätzung der Betreiber die Stabilität des Daches nicht wirklich gefährdet gewesen. Hätte die Kooperation mit der Samtgemeinde in den Vormonaten besser geklappt, hätte man vom Dach bereits die dem Anlagengewicht entsprechende Menge Kies entfernt und so einen Ausgleich geschaffen. Für Verärgerung unter den Investoren sorgen nämlich nicht allein die Ereignisse um die Sperrung der Halle zu Beginn des neuen Jahres. Vielmehr empfinden sie den Umgang der Samtgemeinde-Verwaltung mit der Solarpark Gesellschaft in den vergangenen Monaten als Schikane. Als Pächter operiere man mit der Samtgemeinde eigentlich zivilrechtlich auf Augenhöhe, von einem partnerschaftlichen Umgang könne jedoch keine Rede sein, so Wilke. Seit Mai bemühe man sich, von der Samtgemeinde die Schlussabnahme für die Anlage zu bekommen. Die Anlage hat die Betriebsgenehmigung längst erhalten, die Module sind seit Monaten ans Netz angeschlossen und lieferten Strom. Die Samtgemeinde habe jedoch bis heute die Schlussabnahme verweigert, immer neue Forderungen gestellt, obwohl die Gesellschaft eine ganze Reihe verschiedener Gutachten geliefert habe. Ingenieur Horst Roch, der über vielfältige Erfahrungen mit der Inbetriebnahme von Solaranlagen verfügt, bezeichnete eine solche Praxis als völlig unüblich. Dies habe auch die die Anlagen vertreibende Firma Elektroma aus Hameln bestätigt.
Nie habe man vom Bauamt eine abschließende Auflistung aller zu erfüllenden Bedingungen erhalten, berichtete Wilke. Die Verwaltung bewege sich mit diesem Vorgehen im rechtsfreien Raum. Mittlerweile habe man sich eine Anwältin genommen. Versuche, per E-Mail oder Telefon Kontakt aufzunehmen, seien zuletzt immer wieder gescheitert. Am 21. Dezember sei schließlich ein Brief von der Samtgemeinde eingegangen, der die Feststellung der "Baurechtskonformität" eingefordert habe. Man wisse nicht, was diese Forderung im einzelnen bedeuten solle, so Wilke. Weil man befürchte, mit immer neuen Auflagen konfrontiert zu werden, ziehe man jetzt den Abbau der Anlage und die Installation an anderer Stelle sowie eine Schadensersatzklage in Erwägung. Man habe über eine lange Zeit versucht, eine gütliche Einigung zu erreichen. Da diese jedoch kaum erreichbar scheine, werde ein Standortwechsel zu einer Option, um weiterem Ärger aus dem Wege zu gehen.
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