1. Konfession an Bank melden

    Nachzahlung für Kirchensteuer im nächsten Jahr vermeiden

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    LANDKREIS (em). Ulrich Stechel, Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Rodenberg, weist darauf hin, dass Steuerpflichtige ihrer Bank noch vor Jahresende ihre Konfession mitteilen müssen, damit die Kirchensteuer von der Abgeltungssteuer berechnet und abgeführt werden kann. Wer seine Bank noch nicht darüber informiert hat, muss sich in der Steuererklärung 2009 zur Kirchensteuer veranlagen lassen. Das bedeutet, dass in der Steuererklärung die Steuerbescheinigung über die entrichtete Abgeltungssteuer beigelegt werden muss. Das Finanzamt setzt daraufhin die Nachzahlung für die Kirchensteuer fest. Für das Jahr 2010 lassen sich Nachzahlungen vermeiden, wenn noch vor dem 31. Dezember die Bank über die jeweilige Konfession informiert wird. Weitere Informationen auch im Internet unter www.steuerverbund.de.

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