OBERNKIRCHEN (em). In der jetzt angebrochenen Advents- und Vorweihnachtszeit sind Brandgefahren durch Adventsgestecke und Weihnachtsbäume besonders groß. Aus diesem Anlass macht "Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen” auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufmerksam, das ein Herz für Liebende zeigte und einen Versicherungsnehmer vom Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Brandschadens freisprach. Der Mann hatte am Morgen des ersten Weihnachtsfeiertages die Kerzen eines Adventskranzes auf dem Wohnzimmertisch angezündet, den Frühstückskaffee zubereitet und sich danach in das Schlafzimmer begeben, um seine Lebensgefährtin zu wecken. Die Richter nahmen es dem Geschädigten ab, dass er nach Betreten des Schlafzimmers aufgrund der "körperlichen Reize” seiner Lebensgefährtin nicht mehr an die brennenden Adventskranzkerzen gedacht hatte, und sich spontan zu einem längeren Verweilen im Schlafzimmer hinreißen ließ, erläutert Rechtsanwalt Friedbert Wittum. Die Wohnung brannte aus. Trotz des Unglücks noch Glück gehabt, kommentiert Rechtsanwalt Friedbert Wittum, denn sonst hätte dem Geschädigten bei einem angenommenen grob fahrlässigen Verhalten keinerlei Versicherungsleistung zugestanden. Bei der Schadensabwicklung gilt nicht mehr das alte "Alles- oder Nichts-Prinzip”. Der Gesetzgeber verlangt jetzt eine konkrete Prüfung im Einzelfall, die eine Entschädigungshöhe je nach Schwere des Verschuldens zum Ergebnis hat.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen jeden Montag von 16 bis 17 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53, in Obernkirchen.