BAD NENNDORF (mk). Mit Beginn der kalten Jahreszeit erinnert Samtgemeindebürgermeister Bernd Reese alle Anlieger und Hinterlieger öffentlicher Straßen an ihre Winterdienstpflichten. Bei Schneefall sind die Anlieger verpflichtet die Gehwege vor ihrem Grundstück in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln - ausgenommen reine Salze - abzustreuen. Die Reinigung muss bis 9 Uhr morgens erfolgt sein und ist bei Bedarf im Laufe des Tages zu wiederholen. Bei Straßen ohne Gehwege ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn schnee- und eisfrei zu halten. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
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Straßen von Eis und Schnee befreien
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