POHLE (al). Knapp ein Jahr nach einer aufwendigen Brückensanierung in Höhe des Dorfgemeinschaftshauses hat der Rat der Gemeinde Pohle neue Sorgen mit einer Brücke. Diesmal jedoch war die Überfahrt nicht marode, sondern ist im Zuge von Auskofferungsarbeiten am örtlichen Bach beschädigt worden. Noch ist der Schadensersatz durch Verursacher oder dessen Versicherung unklar. Ein Anlieger aber ist nach eigenen Angaben auf die Brücke angewiesen. Er will sie schnellstmöglich selbst übernehmen und flicken. Der Rat selbst hat für die Reparatur kein Geld.
Das große Loch auf der kleinen Bachquerung hat die örtlichen Kommunalpolitiker tüchtig ins Schwimmen gebracht. "Der Hof muss für den Landwirt erreichbar sein", verlangte Bürgermeisterin Gerlinde Mensching (CDU), weil dieser momentan nur auf großen Umwegen zu seinen Stallungen gelange. "Dann geben wir ihm die Brücke doch", wollte ihr Parteifreund Eberhard Hasler dem Wunsch des Anrainers gleich nachkommen, "dann kann er selbst reparieren und sie wieder nutzen".
Ralf Wilkening (SPD) warnte indes vor voreiligen Entscheidungen. "Der Verursacher muss zur Rechenschaft gezogen werden", erwiderte er, "wenn dessen Versicherung wegen großer Fahrlässigkeit nicht eintreten sollte, dann muss gegen ihn selbst zivilrechtlich vorgegangen werden".
Den angerichteten Schaden hat die Samtgemeindeverwaltung inzwischen auf mindestens 36.000 Euro beziffert: Eine Platte war gleich neben der stählernen Seitenbefestigung durchgebrochen und liegt nun im Bachbett. Wegen mangelnder Tragsicherheit ist die Überfahrt gesperrt.
Eines war dem Rat klar: Für eine schnelle Reparatur ist kein Geld da. Doch bis zur Klärung der versicherungsrechtlichen Fragen ist die Zeit wiederum zu lang: Dem Landwirt müsse kurzfristiger möglich sein, die Brücke zu nutzen. Deshalb erschien Mensching die Idee, sie dem Betroffenen zu übergeben, durchaus verlockend.
"Da ist ein Problem", meldete sich der stellvertretende Gemeindedirektor Jürgen Bock zu Wort, "die Brücke ist nicht vermessen". Folglich gehöre sie zur gemeindeeigenen Bach-Parzelle. Eine Neuvermessung koste Geld. Da jedoch der dahinter gelegene "Hell-Weg" als Flurstück ausgewiesen sei, könne diese an den Nachbarn und damit auch die Nutzung der Brücke zu erlauben.
Das leuchtete dem Rat ein. Er beschloss, der Verwaltung das weitere Vorgehen in dieser Hinsicht zu übertragen und weiterhin eigene Ansprüche gegenüber dem Schadensverursacher geltend zu machen. Der Protest kam in der Fragestunde der Zuhörer. Ein Anrainer des fraglichen Weges beklagte sich, warum er nicht zu den Absichten gefragt worden sei. Er halte einen Teil der Fläche in Ordnung und sorge sich nun, dass im Falle eines anderen Eigentümers er den Weg möglicherweise nicht mehr nutzen könne.