1. Drei große Themen

    Trennung von Bischofsamt und Pfarrstelle

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    LANDKREIS (ih). Etwas Rotstift und ein wenig Zeitgeist prägen die Ergebnisse des Verfassungsausschuss der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe. Künftig soll der Bischof mehr Zeit für seine Aufgaben bekommen und nicht mehr in einer Gemeinde als Pfarrer tätig sein. Die sei eine "schnelle und frühe Erkenntnis gewesen" so Harald Weidenmüller, Vorsitzender des Verfassungsausschusses. Mit der Konzentration auf das Bischofsamt sollen Interessenkollisionen vorgebeugt werden. Zugleich gebe es für die Kirchengemeinde Bückeburg mehr Eigenverantwortung. Das Kanzelrecht insgesamt bleibe davon unberührt.

    Von bisher vier auf zwei Stellen soll die mittlere Leitungsebene zurückgefahren werden. Je ein Superintendent wäre demnach zuständig für die Bezirke Ost und West. Die Oberpfarren der Stadtgemeinden Bückeburg und Stadthagen gingen in die großen Bezirke auf. Die Stelle des Oberpredigers würde entfallen. Sitz der Superintendenten sollen dafür künftig die Städte Bückeburg und Stadthagen sein. Diese seien so aufgestellt, dass sie den Mehraufwand leisten könnten. Die Superintendenten wären weiterhin Bindeglied zwischen Landesbischof und Pfarrerschaft auf geistlicher Ebene. Mit den Stellen der Superintendenten könne die Landeskirche Aufstiegschancen für Pastoren bereithalten, so Weidenmüller.

    Im Landeskirchenamt soll es künftig nur noch zwei statt drei Personen geben. Bisher sah die Verfassung neben Landesbischof und Präsident ein drittes Mitglied vor.

    Abschließend sagte Weidenmüller, der Ausschuss will die Inhalte in Gesetze umwandeln. Eine erste Lesung ist für Februar 2010 geplant, die zweite dann in der regulären Sitzung der Frühjahrssynode 2010. Foto: ih

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