LANDKREIS (em). 57 Prozent der Bevölkerung Niedersachsens wohnte 2008 in den eigenen vier Wänden. Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen ist über den Landesverband Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt rund 850.000 Mitgliedern.
Gegen Mietnomaden soll eine härtere Gangart eingelegt werden, was aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung hervorgeht. "Richtig so", kommentiert Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen.
Zur Zeit kann der Vermieter kündigen, wenn der Mieter die Miete schuldig bleibt. Zahlt er unpünktlich, so muss der Kündigung eine Abmahnung des Vermieters vorausgehen, wie der erste Vorsitzende, Rechtsanwalt Friedbert Wittum, mit Blick auf ein Urteil des BGH vom Januar 2006 (VIII ZR 364/04) hervorhebt. Hat aber der Vermieter den Mieter bereits abgemahnt, so kann für eine fristlose Kündigung schon eine weitere unpünktliche Mietzahlung ausreichend sein. Denn in diesem Fall gibt der Mieter mit der Fortsetzung seiner unpünktlichen Zahlungsweise nach Abmahnung zu erkennen, dass er nicht bereit ist, seine zögerliche Zahlungsweise ernsthaft und auf Dauer abzustellen.
"Der Mieter muss dann aber in einem zeitlichen Zusammenhang kündigen (LG Berlin, Urteil vom 27.03.2008 – 62 S 412/07)", erklärt Wittum. Verbindliche Fristen dazu gibt es nicht. Die Rechtsprechung betrachtet einen Zeitraum von sechs Monaten als Obergrenze, acht Monate seit der letzten missachteten Abmahnung bis zur Kündigung aber als zu lang.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder beim Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen jeden Montag von 16 bis 17 Uhr in der Geschäftsstelle des Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Straße 53.