1. Aufnahme in das Programm ist "wie Weihnachten"

    Gute Aussichten für neue Antragsteller

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    RINTELN (km). Die Nachricht von der geglückten Aufnahme Rintelns in das neue Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz West" haben die Mitglieder des Arbeitskreises Denkmalschutz "mit Freude und Genugtuung quittiert". Das sei schon "wie Weihnachten", brachte Dr. Friederike Kästing die Einschätzung der Mitglieder beim Monatstreffen im Bürgerhaus auf den Punkt.

    Mit dem Programm sollen nach den großen Erfolgen in Ostdeutschland die Stadtkerne historischer Städte nun auch in den alten Bundesländern erhalten und gestärkt werden. Hintergrund dafür ist die negative Erfahrung, dass Abbruch und Neubau, beziehungsweise die Ausweisung immer neuer Baugebiete, politisch bequemer sei als der die Ressourcen schonende Umgang mit dem historischen Bestand. -

    Schon sehr frühzeitig hatte der Arbeitskreis nach bei zuständigen Stellen in Berlin und Hannover erhaltenen Informationen die Stadt Rinteln auf den noch in Vorbereitung befindlichen Fördertopf aufmerksam gemacht und bereits vor zwei Jahren gute Chancen prognostiziert, bei entsprechenden Vorbereitungen davon profitieren zu können - was jetzt auf Anhieb geklappt hat. Mit den insgesamt zugesagten 400.000 Euro von Bund und Land erhält Rinteln landesweit sogar einen Löwenanteil.

    Lob und Anerkennung," befand Arbeitskreis-Vorsitzender, "verdienen in erster Linie die zahlreichen engagierten Rintelner Bauherren, die mit ihren inzwischen so erfolgreich angemeldeten Sanierungsprojekten zeigen, dass sie auf die Zukunft der historischen Altstadt setzen."

    Was sich letztlich lohnen würde: Die jetzige Mittelzusage sei nämlich erst der Start für das auf mehrere Jahre angelegte Förderprogramm. Neue Anträge von Privaten wie von der Stadt hätten deshalb beste Aussichten, berücksichtigt zu werden. Gefährdet werden könnten die Entwicklungschancen nach der Überzeugung des Arbeitskreises allerdings, wenn die Stadt etwa, entgegen ihrer gleichzeitig mit dem Förderantrag für 2009 verbundenen Zusicherung, nur eine eingeschränkte Gegenfinanzierung leisten sollte. In diesem Fall würden sich nur andere antragstellende Kommunen freuen.

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