1. Umstrittene Gestaltungsrichtlinie vom Verwaltungsausschuss gebilligt

    Viele Geschäftsleute sehen die neuen Regelungen eher unkritisch

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    RINTELN (ste). Bürgermeister Karl-Heinz Buchholz kam frisch von der Verwaltungsausschusssitzung zur Jahreshauptversammlung des Stadtmarketingvereins Pro Rinteln und rechtfertigte dort den Erlass einer neuen Gestaltungsrichtlinie zur Satzung über die Sondernutzung, die unter anderem dafür sorgen soll, dass die "Möblierung" der Innenstadt keinen Wildwuchs annimmt. Die anwesenden Geschäftsleute sahen das relativ unkritisch. So gab es Beifall für den Bürgermeister, als der den Beschluss des VA zu dieser Richtlinie verkündete und dabei hervorhob, dass die Stadt im Gespräch mit den Gewerbetreibenden die Richtlinie umsetzen werde. Der Entwurf der Satzung ist im Vorfeld sogar an den Stadtmarketingverein Pro Rinteln und seine Gremien übersandt worden: "Die Anregungen von Pro Rinteln sind mit in die neue Richtlinie eingearbeitet!"

    Die Gestaltung der Fußgängerzone soll möglichst einheitlich sei und Wildwüchsen von Geschäften soll Einhalt geboten werden; so sieht es zumindest die neue Gestaltungsrichtlinie zur Sondernutzungssatzung vor, die jetzt vom Verwaltungsausschuss gebilligt wurde.

    Gert Armin Neuhäuser von der WGS wirft der Stadt Regelungswut vor und sieht die Rechtsbegriffe in der neuen Richtlinie zu unbestimmt.

    Begegnen wolle die Stadt damit einigen wenigen Geschäftsleuten, die die Fußgängerzone quasi als Außenlager ihres Sortiments sehen und die sich nicht an die einheitlichen Gestaltungsvorschriften halten wollen. Nach einem Jahr Erfahrung mit der neuen Richtlinie, so Buchholz, wolle man erneut darüber diskutieren und ein Fazit ziehen.

    Bereits im VA wurde der Bürgermeister für die ab dem 1. November gültige Richtlinie von einigen Politikern kritisiert. Schriftlich tat dies Gert Armin Neuhäuser von der WGS. Er sprach von einer "Regelungswut", die die Gewerbefreiheit unzumutbar einschränkt. Das "angebliche Bedürfniss nach Vereinheitlichung" bei Gastronomie- und Gewerbebetrieben mit einheitlicher Möblierung, dem Verbot von Werbeaufdrucken auf Möbeln und der Vorschrift über eine ansprechende Art der Warenauslagen sei überdies rechtsstaatlich viel zu unbestimmt, wenig praktikabel und auch sinnlos. Vielfalt sei eher wünschenswert und die Stadt solle sich - statt zu regeln - eher darauf beschränken, die glatt gepflasterten Bereiche in der Fußgängerzone frei zu halten für Kinderwagen und Menschen mit Rollatoren.

    Eine Kritik, die seitens der Geschäftsleute auf der Pro Rinteln Jahreshauptversammlung so nicht geteilt wurde. Es gelte, Wildwüchse zu verhindern, war man sich einig und das Angebot der Stadt, sich zusammen mit Annette Achilles auf den Weg durch die Stadt zu machen, und dabei die Geschäftsleute direkt anzusprechen, sah man positiv. Einige ihrer Kollegen hätten möglicherweise einen intensiven "Beratungsbedarf", klang zwischen den Zeilen heraus und so lässt man die neue Gestaltungsrichtlinie locker auf sich zukommen. Foto: ste

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