LANDKREIS (mk). Bezieher von Arbeitslosengeld I brauchen sich keine Sorgen um die spätere Rente zu machen. Grund: Während des maximal 24 Monate andauernden Bezuges zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Rentenversicherung. Der Arbeitssuchende wird dabei so gestellt, als hätte er mit 80 Prozent des vorherigen monatlichen Bruttogeldes weitergearbeitet. Darauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen. Ein Durchschnittsverdiener erwirbt somit 2009 bei 30 879 Jahresverdienst für ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen monatlichen Rentenanspruch in Höhe von 21,25 euro. Ohne Arbeitslosigkeit wären es 26,56 Euro. Anders sieht es bei Empfängern von Arbeitslosengeld II aus: Hier gibt es von der Arbeitsagentur nur noch einheitlich 40,80 Euro monatlich auf das Rentenkonto. Dieser Betrag erhöht dann später die monatliche Rente für jedes Jahr der Arbeitslosigkeit nur um 2,17 Euro. Weitere Informationen gibt es am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
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Keine gravierenden Rentennachteile für Empfänger von Arbeitslosengeld I
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