1. Durchsuchung bei Deutschlands "dümmstem Erfinder"

    Eduard B. stellt sich und seinen "rückwärtsdrehenden Stromzähler" bei SAT 1 vor / Corpus delicti beschlagnahmt

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    RINTELN. Irgendein Draht muss bei Eduard Berger (Name von der Redaktion geändert) nicht richtig verlötet gewesen sein. Der selbsternannte "Erfinder" stellte im Mai beim privaten TV-Sender SAT 1 und seiner Show "Deutschlands intelligenteste Idee" einen Stromzähler vor, der sich auf Wunsch rückwärts dreht. Schon Jurorin Barbara Eligmann fand die Idee nicht intelligent, sondern eher kriminell. Sie mutmaßte, dass sich die Staatsanwaltschaft für die Idee interessieren könnte. Besonders bemerkenswert war, dass der mit Sonnenbrille und Hut vermummte B. mit vollem Namen und Anschrift "Rinteln" im Untertitel eingeblendet auftrat. Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen und die Person des B. wird in diesem Artikel der Name jedoch nicht genannt.

    Ein solcher "Ferraris" Zähler kann mit dem von B. in der SAT 1 Sendung "Die beste Idee Deutschlands" beeinflusst werden. Die Ermittlungen gegen B. dauern noch an.

    B. präsentierte im Ideencontainer des Senders einen Stromzähler, der sich, mit einem Vorschaltgerät versehen, rückwärts dreht und so kräftig Stromkosten einspart. Kurze Zeit später tauchten Videos eines rückwärts drehenden Stromzählers auch in Internet-Video-Foren auf.

    Als allererstes interessierten sich die Rintelner Stadtwerke für den Sachverhalt, den einige Mitarbeiter im Fernsehen mitverfolgt hatten. Prokurist Manfred Langemeier stellte anhand der Rechnungsunterlagen von B. für die letzten Jahre fest, dass sich dessen Stromverbrauch jährlich um rund 1.000 Kilowattstunden (etwa 180 Euro pro Jahr) verringert hatte. Nur durch konsequentes Stromsparen sei dies nicht zu erklären, so die Stadtwerke, und so machten sie sich erst einmal auf den Weg, um den analogen Ferraris-Stromzähler von B. gegen einen nicht zu manipulierenden digitalen Zähler auszutauschen. Doch weit gefehlt. B. stellte sich quer, schrieb sogar die Bundesnetzagentur an, beschwerte sich und wollte partou seinen analogen Zähler behalten. Spart ja auch mächtig Geld, wenn man so ein Vorschaltgerät besitzt!

    Dann kam auch noch Kommissar Zufall den Stadtwerken zur Hilfe. Als sie einem säumigen Stromkunden einen Geldeinwurf-Zähler montieren wollten, packte der aus. Bernd Wirle (Name von der Red. geändert) nannte fünf weitere "Kunden" von B., die ein Vorschaltgerät bei sich betrieben und so den Stadtwerken unberechtigt Stromentgeld vorenthielten.

    Diese fünf Haushalte stellten sich allerdings beim sofort anberaumten Zählerwechsel der Stadtwerke nicht quer, so Stadtwerke-Chef Jürgen Peterson, der die gewählte Vorgehensweise seiner "Sonderermittler" Joachim Spohr vom Messwesen, dem technischen Leiter Thomas Seewald und Manfred Langemeier vom Rechnungswesen rechtfertigt: "Der Austausch der Zähler beendet sofort eventuelle betrügerische Aktionen durch solche Vorschaltgeräte!" Bei B. ging das nicht so leicht. Er besaß sogar die Dreistigkeit und bewarb sich als Netzstellenbetreiber bei der Bundesnetzagentur und hätte bei einem positiven Bescheid seinen Zähler selbst ablesen dürfen.

    Die Netzagentur versagte allerdings - aufmerksam gemacht von den Rintelner Stadtwerken - dieses Privileg.

    Die Stadtwerke schalteten aufgrund der hartnäckigen Dreistigkeit die Staatsanwaltschaft in Bückeburg ein, die, so der Leitende Oberstaatsanwalt Bodo Becker, aufgrund des geschilderten Verdachts einen Durchsuchungsbeschluss erwirkte, der vollstreckt wurde. Dabei, so Becker, wurde auch das Corpus delicti, sprich das genannte Vorschaltgerät, beschlagnahmt. Dagegen, so Becker, legte der Verteidiger von B. allerdings Beschwerde ein, über die nun abschließend vom Landgericht Bückeburg entschieden werden muss.

    Ob B. ein Strafverfahren wegen Betruges droht, muss nun anhand eines Sachverständigengutachtens und weiterer Ermittlungen noch geklärt werden.

    Wie ein solches Vorschaltgerät überhaupt funktioniert, erklärt Joachim Spohr: "Eigentlich ist es ganz einfach. Das Gerät simuliert eine Art Kraftwerk im Haus, wie etwa eine Photovoltaik-Anlage, und diese Informationen werden vom analogen Zähler so gedeutet, dass dieser sich rückwärts dreht!"

    So einfach, so strafbar. Ist das Gerät in Betrieb, wird dadurch ein unrechtmäßiger wirtschaftlicher Vorteil erzielt, der vor Gericht zu einer Bestrafung führen kann.

    Sonja Weichert Foto: ste

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