1. Öffentliche Auslegung

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    BAD NENNDORF (mk). In der Zeit vom 5. Oktober bis 5. November liegt der Planentwurf des Bebauungsplanes Nummer 80 "Kindergarten Lebenshilfe" im Zimmer 2.06 des Bauamtes der Samtgemeinde Nenndorf aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Termine außerhalb der Öffnungszeiten können unter 05723/704-45 vereinbarte werden. Der Entwurf kann auch im Internet unter www.bad-nenndorf.de unter den Punkten "Bürger&Verwaltung" und dann "Bauen" eingesehen werden.

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