1. Mitglieder spenden für Klageverfahren

    Unterstützung durch Interessengemeinschaft

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    SILIXEN (ste). Nach der amtlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einziehung der Kreisstraße 80 (K 80) zwischen Rinteln-Möllenbeck und Rinteln-Krankenhagen/Extertal-Silixen hat ein betroffener Grundstücksanlieger über eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei in Hannover fristgerecht dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.

    Um die Mitglieder der "Interessengemeinschaft gegen die Einziehung der K 80" (IG) über den aktuellen Stand der Entwicklung zu informieren, hatte der Vorstand kürzlich zu einer Versammlung in das Dorfgemeinschaftshaus in Silixen eingeladen. Der erste Vorsitzende Manfred Stoller gab einen kurzen Abriss der chronologischen Ereignisse seit der letzten Zusammenkunft und hob hervor, dass die Interessengemeinschaft, wie bei der Gründungsversammlung beschlossen, den Kläger in dem Rechtsstreit unterstützen wird.

    Der zweite Vorsitzende Gerhard Werner berichtete den Teilnehmern an der Versammlung dann über das Gespräch mit dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er bedauerte, dass die IG im Gegensatz zu Verbänden, wie zum Beispiel dem NABU, nicht klageberechtigt sei, und gab einen Ausblick auf mögliche Verfahrensverläufe und die Verfahrensdauer und fasste die Chancen und Risiken des Klageverfahrens abschließend zusammen.

    Die Mitglieder erhielten danach die Information über die aktuelle Kassenlage des Klagefonds. Weitere Spenden für die Finanzierung des Prozessverlaufes seien nun unbedingt erforderlich. Die Vorstandsmitglieder der IG, Martin Kampmeier, Karl-Heinz Quadfasel, Manfred Stoller, Gerhard Strathe, Gerhard Werner und Ralf Wilde, appellierten darum an die Solidarität der Mitglieder und deren Spendenbereitschaft. Der Appell kam bei den zahlreich zu dem Treffen erschienenen Mitgliedern an; es gab ein eindeutiges Votum für die Fortsetzung des Klageverfahrens.

    Der Vorstand war von dem Ergebnis der Spendenbereitschaft in positiver Weise überrascht und wertete dies auch als deutliches Zeichen, den Einsatz und das Ringen um den Erhalt der Straße fortzuführen.

    Um zu helfen, muss man nicht zwingend der Interessengemeinschaft angehören.

    Wer nicht der Interessengemeinschaft angehört, aber das Engagement der IG unterstützen will, wird um eine solidarische Spende und um Einzahlung auf folgendes Konto gebeten:

    "IG gegen die Einziehung der K 80, Konto Nummer 41974501, Volksbank in Schaumburg, BLZ 25591413.

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