EXTERTAL (km). Der zehnte September war ein wichtiges Datum für alle "Kapitäne der Landstraße" oder solche, die es werden wollen. Darauf hat die Industrie und Handelskammer Lippe hingewiesen.
Durch das Inkrafttreten der zweiten Stufe des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes reicht dann die Fahrerlaubnis für Lkw nicht mehr aus, um bei Neuerwerb des Führerscheins als Lkw-Fahrer tätig zu werden.
Gleiches gilt bereits seit dem zehnten September vergangenen Jahres im Omnibusverkehr. Für Führerschein-Neuerwerber fordert der Gesetzgeber ab diesen Stichtagen eine zusätzliche Grundqualifikation. Fahrer, die vorher bereits im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind oder waren, können von dem sogenannten "Besitzstand" profitieren.
Sie müssen sich lediglich einer 35 Stunden umfassenden Weiterbildungsmaßnahme unterziehen. Die absolvierte Grundqualifikation oder Weiterbildung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl "95" im Führerschein dokumentiert, die fünf Jahre gültig ist.
"Derzeit stellen wir fest, dass in vielen Unternehmen Unklarheit über die Frage herrscht, ob und in welcher Form sie von der neuen Gesetzgebung betroffen sind," stellte Harald Nieländer, Verkehrsreferent der IHK Lippe, fest. "So haben viele Betriebe noch nicht realisiert, dass das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz nicht nur für Speditionen und Güterkraftverkehrsunternehmen gilt, sondern auch für die meisten Unternehmen, die Werkverkehr betreiben."
Weitere Informationen gibt es unter der Internet-Adresse der IHK Lippe: "www.detmold.ihk.de (Standortpolitik/Verkehr)".