1. Verfahren zur Kfz-Zulassung

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    LANDKREIS (em). Das Kraftfahrt-Bundesamt setzt mit Wirkung zum 21. September die zweite Stufe der Fahrzeug-Zulassungsverordnung um. Der Datenaustausch zwischen den örtlichen Kraftfahrzeugzulassungsstellen und dem Kraftfahrt-Bundesamt findet von diesem Tage an ausschließlich im Onlinebetrieb statt. Dies bedeutet gravierende EDV-technische und organisatorische Änderungen im Schalterbetrieb der Zulassungsstellen.

    Nicht alle Straßenverkehrsämter hatten die Möglichkeit eines vorherigen Testbetriebes. Darüber hinaus beinhaltet die Neueinführung eines bundesweiten Onlineverfahrens erfahrungsgemäß Anlaufschwierigkeiten. Aus diesen Gründen muss damit gerechnet werden, dass es im Zulassungsbetrieb in der 39. Kalenderwoche zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Kraftfahrzeuganmeldungen und -ummeldungen kommen kann.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an