BAD NENNDORF (mk). In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Schaumburg wurde den Jagdausübungsberechtigten der Samtgemeinde Nenndorf eine beschränkte Jagdausübung zur Wildkaninchenbejagung im Bereich des Sportplatzes am Hallenbad Bad Nenndorf erteilt. Die Gestattung wird sofort wirksam und gilt bis zum 30. April 2010.
Diese besondere Erlaubnis war zwingend notwendig, um die Außenanlagen des Sportplatzes vor erheblichen Schäden zu bewahren, welche durch Wildkaninchen angerichtet werden. Bei den Jagdausübungsberechtigten handelt es sich um erfahrene Jäger, so dass der Sicherheit Sorge getragen wird. Zudem wurde die Erlaubnis ausschließlich für die Jagt auf Wildkaninchen erteilt. Am heutigen Sonnabend, dem 12. September soll mit der Durchführung begonnen werden.