BAD NENNDORF (Ka). Die Waldgaststätte Mooshütte mit den Inhabern Beate und Thomas Flügge ist über die Landesgrenzen hinweg für Gastlichkeit in einem besonderen Ambiente bekannt. Das die urig gemütliche Gastronomie im Deister diesen brillanten Ruf besitzt kommt nicht von ungefähr. Flügges investieren regelmäßig in die anheimelnde Oase, damit sich die Gäste rund um wohlfühlen. An der hochwertig rustikalen Ausstattung, den geschmackvollen Accessoires und den liebevollen Dekorationen im Waldgasthof scheinen auch einige Gäste Gefallen zu finden. Von Pfeffer- und Salzstreuer bis hin zu einem präparierten Wildschwein können die Diebe nicht von "mein und dein" unterscheiden. Der aktuelle Fall ereignete sich von Freitag auf Samstag. Ein Langfinger machte sich im Flur vor den Toiletten zu schaffen. Dabei entwendete der Dieb aus dem Eingangsbereich eine kostbare Bunzlauer Keramik-Tasse mit Unterteller und wurde bei der Straftat von einem Gast beobachtet. Die Meldung ging erst nach der Tat bei dem Wirt ein. Bei der Tasse und dem Teller handelt es sich um eine Sonderanfertigung, denn die Maße sind überdimensional groß. Der Unterteller hat einen Durchmesser von ca. 70 cm und die Tasse von ca. 60 cm, so Thomas Flügge. Zurück blieb die dekorative Bunzlauer Kaffeekanne, die über 1 Meter misst. Das Motiv auf der Kanne spiegelt sich auch auf dem Diebesgut wider. Insgesamt wiegt die gestohlene Kombination rund 30 Kilo, da die Tasse keine Tiefe besitzt und nur als Ablage und nicht als Blumentopf genutzt werden kann. Das Unikat hat einen Wert von insgesamt 500 Euro und ist in dem besagten Täterhaushalt schnell von Freunden und Familienmitgliedern auszumachen. Bevor die Straftat bei der Polizei zur Anzeige kommt, da bereits eine detaillierte Täterbeschreibung vorliegt und auch ein Name genannt wurde, lässt das Wirtspaar Flügge dem Täter die Chance, das entwendete Objekt bis zum Samstag, 12. September, in der Mooshütte abzugeben oder vor die Tür zu stellen. Ist die Rückgabe nicht zu verzeichnen, darf sich der Dieb auf eine polizeiliche Ermittlung mit unangenehmen Folgen (u.a. Hausverbot) einstellen. Diebstahl ist auch unter Alkoholeinfluss kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat! Foto: ka
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Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt
Mooshütte fordert Eigentum zurück / Bunzlauer Tasse geklaut
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