1. "Schilderwald" ruft Landwirte auf den Plan

    Landschaftsschutzgebiet von hoher Bedeutung / Ordnungswidrigkeiten werden geahndet

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    AUETAL (tt). Aufgrund neuer Verordnungen und geänderter Rechtssprechung hat die "Untere Naturschutzbehörde" des Landkreises Schaumburg auf den Grenzen des Naturschutzgebietes entlang des Wesergebirges neue Schilder aufgestellt, die das Naturschutzgebiet als solches kennzeichnen. Während eines Besuches bei Ortsvorsteher Helmut Meier in Hattendorf erklärten die Amtsleiterin Martina Engelking und ihr Mitarbeiter Ulrich Tack die Notwendigkeit der Maßnahme, die, wie einige Bürger in Hattenorf glauben, willkürlich erfolgt ist. "Wir haben weder neue Grenzen gezogen noch Gebiete ausgeweitet", so Martina Engelking, die Pläne von 1980 vorlegte, in denen damals schon ein 3.300 Hektar großes Areal als Naturschutzgebiet kennzeichnet ist. "Wir haben lediglich alte oder verschwundene Schilder ersetzt und aufgestellt". Doch dieses Aufstellen der Schilder hat offensichtlich einige Landwirte auf den Plan gerufen, die damit nicht einverstanden sind, weil sie Einfahrten auf Felder erschweren oder aus ihrer Sicht falsch stehen. Ferner sind sie der Meinung, dass durch das Aufstellen der Schilder ein unnötiger "Schilderwald" entstanden ist. Gemeinsam mit Bauamtsleiter Friedhelm Liewack von der Gemeinde Auetal wurden auf einer Besichtigungstour die Punkte festgelegt, die geändert werden müssen. Die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde gab aber auch noch einmal den Hinweis, dass jeder, der Interesse daran hat, die Grenzen des Naturschutzgebietes bei der Landkreis- oder Gemeindeverwaltung einsehen kann. In der Verordnung des Landkreises Schaumburg ist festgelegt, dass das Landschaftsschutzgebiet "Wesergebirge im Bereich des Landkreises Schaumburg" die Teile der Wesergebirgskette sowie die südlich und nördlich angrenzenden Hangbereiche umfasst. Nach Norden fällt das Gebirge allmählich ins Auetal ab. Die Kette des Wesergebirges und die angrenzenden Hangbereiche weisen eine hohe Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auf und stellen sich als ein Gebiet von herausragender landschaftlicher Schönheit dar. Auch die zahlreichen Vorkommen historischer Kulturlandschaftselemente und die kulturhistorischen Denkmale tragen zur Attraktivität des Gebietes bei. Für den Naturhaushalt haben das Klima, die Luftqualität und die naturnahen Laubwälder einen hohen Wert. Ganz besonders die strukturreichen Grünlandbereiche mit ihren wildkrautreichen Kalkäckern der Langenfelder Hochebene gelten als schützenswerte Gebiete. Schutzzweck der Verordnung ist ferner die Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Martina Engelking machte auch noch einmal deutlich, dass in den geschützen Gebieten alle Handlungen verboten sind, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten, die Natur zu schädigen oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen. Mit anderen Worten, es darf die Ruhe durch Lärm nicht gestört werden, es dürfen keine Zelt- oder Campingplätze eingerichtet werden, es darf keine Pflanzendecke abgebrannt oder unbefugt Feuer gemacht werden. Das Ablagern und Wegwerfen von Abfall, Müll, Schutt oder Abraum aller Art ist bei Strafe verboten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine verbotene Handlung vornimmt, begeht eine Ordnungwidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro geahndet werden kann. Foto: tt

    Martina Engelking und Ulrich Tack von der "Unteren Naturschutzbehörde" sahen sich mit Ortsvorsteher Helmut Meier einige beanstandete Schilder im Naturschutzgebiet an.

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