1. Briefwahl kann beginnen

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    BAD NENNDORF (mk). In der Zeit vom 28. August bis zum 6. September erhalten die Wahlberechtigten in der Samtgemeinde Nenndorf ihre Wahlbenachrichtigungskarten. Sollte jemand am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Ein Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist bereits auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt. Die Briefwahl kann aber auch persönlich oder über das Internet unter www.badnenndorf.de beantragt werden. Ein telefonisch gestellter Antrag ist rechtlich leider ausgeschlossen. Wer die Briefwahl für eine andere Person beantragen will, oder die Briefwahlunterlagen für jemand anderes abholen möchte, sollte unbedingt eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Wahlberechtigte, die gleich im Rathaus Briefwahl machen und ihre Stimme abgeben möchten, können dies ab Montag, dem 31. August im Bürgerbüro tun. Für weitere Fragen rund um die Bundestagswahl steht das Wahlamt der Samtgemeinde unter (05723) 704-56 zur Verfügung.

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