RINTELN (km). Im Straßenverkehr gibt es bekanntlich Regeln - die allerdings nicht jeder kennt. Und wenn es erst zur Auslegung mit verschiedenen Varianten kommt, dann ist es oftmals schon zu spät. Zu den Parade-Beispielen in Rinteln zählt die große Kreuzung zwischen Weseserbrücke und Fußgängerzone.
Autofahrer, die aus nördlicher Richtung kommen und nach links in die Mühlenstraße abbiegen wollen, glauben in der Regel, sie dürfen Gas geben, wenn die Ampel endlich grünes Licht zeigt. Doch Vorsicht: Nicht selten kommt einem - vor allem morgens - unverhofft ein Fahrzeug aus der Fußgängerzone entgegen. Ja, dürfen die das denn? Aus der Fußgängerzone? Sie dürfen! In der Regel sind zwar Fahrzeuge, die aus einer Fußgängerzone kommen, die letzten, die fahren dürfen.
Haben sie aber grünes Licht (und wollen geradeaus fahren), dann dürfen sie Gas geben. Der Kontrahent auf der anderen Seite - Linksabbieger! - muss indessen trotz des grünen Lichtes warten, selbst wenn er gar nicht weiß, dass sich auf der anderen Seite überhaupt eine Ampel befindet.
Eher eindeutig, aber nichtsdestoweniger immer wieder konfliktträchtig, stellt sich die Situation an einer anderen Stelle dar. Wer auf der Ostertorstraße in Rictung Exten unterwegs ist, der hat zunächst uneingeschränkte Vorfahrt, weil die einmündende Schulstraße eine verkehrsberuhigte Zone ist. Aufpassen heißt es allerdings nur wenige Meter weiter: Am Dingelstedtwall gilt wiederum rechts vor links. Eigentlich nicht zu schwer - aber bei erhöhtem Verkehrsaufkommen und der Fahrbahnverengung als zusätzlicher Schikane verliert so mancher brave Mann bisweilen ein wenig die Orientierung. -
Apropos rechts vor links: Ihren Ursprung hat die Regel, wie man bei "Wikipedia" nachlesen kann, in der Schifffahrt. Auf den Schiffen der Wikinger waren das Ruder oder die Pinne seitlich rechts (weil die Seemänner eben überwiegend Rechtshänder waren) am Boot angebracht und wurden am Achterdeck bedient. Da es zu der Zeit noch keine Umlenk-Rollen gab, konnte das Ruder nur mit direkter Verlängerung bedient werden. Der Rudergänger stand somit seitlich auf dem Achterdeck mit dem Gesicht nach rechts (Steuerbord) und dem Rücken nach links (Backbord). Da der Rudergänger so nach rechts schaute, konnte er eventuellen Verkehr in dieser Richtung gut beobachten, konnte ergo Vorfahrt gewähren. Was in seinem Rücken passierte, war indessen nur schwer erkennbar. Daher bekam er Vorfahrt vor den dort fahrenden Schiffen.
Eigentlich ganz einfach, oder?
Foto: km