BAD NENNDORF. Das Niedersächsische Kultusministerium hat den Antrag der Samtgemeinde Nenndorf auf Erweiterung der sonderpädagogischen Grundversorgung an der Grundschule Bad Nenndorf genehmigt.
Mit dem 1. August diesen Jahres kann somit auch im Schuljahrgang vier die pädagogische Arbeit unbefristet weitergeführt werden. Für die Unterrichtsversorgung gelten die Bestimmungen des Erlasses "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung” sowie die Zuweisung von zwei Förderstunden pro teilnehmender Grundschulklasse.
Das zuständige Förderzentrum ist die benachbarte Schule am Deister in Bad Nenndorf. Zwei weitere Klassensätze ergonomischen Mobiliars - 42 Stühle und Tische - verbessern die Einrichtung. Die Anschaffungskosten in Höhe von 19.692,12 Euro teilen sich Förderverein und Samtgemeinde Nenndorf.