BAD NENNDORF (rp). Mit einem entsprechenden Schreiben an die Versammlungsleiter hat der Landkreis Schaumburg die angemeldeten versammlungsrechtlichen Aktionen in Bad Nenndorf am Freitag und Sonnabend, dem 31. Juli und 1. August unter strengen Auflagen genehmigt. "Für ein Verbot des für den 1. August in Bad Nenndorf angemeldeten "Trauermarsches” fehlen einfach die Voraussetzungen”, sagt Ursula Müller-Krahtz, zuständige Dezernentin beim Landkreis Schaumburg, "wir haben die Lage gemeinsam mit der Polizei gründlich geprüft.”
Für den angemeldeten Marsch zum Wincklerbad und für die Gegenveranstaltung des Bündnisses gelten gleichermaßen strenge Auflagen, die für einen möglichst reibungslosen Veranstaltungstag in Bad Nenndorf sorgen sollen. "Um den verfassungsmäßigen Schutz der Versammlungen zu gewährleisten, werden wir die Einhaltung der erteilten Auflagen genauestens überwachen und keine Toleranz gegenüber Störern und Straftätern zeigen”, so Frank Kreykenbohm, Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg und Gesamteinsatzleiter. "Aufgrund unserer Aufklärungsergebnisse rechnen wir mit höheren Teilnehmerzahlen gegenüber den Vorjahren und müssen somit insgesamt von einem größeren Konflikt- und Eskalationspotential ausgehen”, weiß Kreykenbohm. Aufbauend auf den bewährten Einsatzkonzepten der vergangenen Jahre habe sich die Polizei intensiv auf diesen Einsatz vorbereitet. Wesentliches Ziel sei es, frühzeitig Konfliktpotential in Form von gewaltbereiten Personen und Gruppen zu erkennen, um mit ausreichenden Polizeikräften flexibel, schnell und mit der notwendigen Konsequenz regieren zu können. Die Teilnehmer an den Demonstrationen werden sich auf umfangreiche Kontrollen einstellen müssen, in denen insbesondere auf verbotene Gegenstände sowie potentielle Gewalttäter geachtet wird. "Unsere Absicht ist es, derartige Personen von der Veranstaltungsteilnahme ausschließen”, sagt der Einsatzleiter. "Wir scheuen uns nicht, Kleidungsstücke, die offenbar nur dem Zweck der Vermummung dienen, bereits im Vorfeld sicherzustellen”. Durch diese Vorgehensweise will die Polizei friedlichen Demonstrationsteilnehmern eine störungsfreie Veranstaltung gewährleisten und Gewalttätern keine Chance geben.