STADTHAGEN (bb). Mit einer gemeinsamen Aktion wollen es Waffenbehörden, Staatsanwaltschaften und Polizei den Bürgern ermöglichen, auf einfache Weise Schusswaffen und Munition abzugeben. Damit reagieren sie auf die gesteigerte Bereitschaft der Menschen, sich nach dem Amoklauf von Winnenden von Pistole, Revolver oder Gewehr zu trennen.
Der Leiter des Polizeikommissariates Stadthagen Mathias Schröder sagte: "Wir wollen möglichst viele private Waffen aus dem Verkehr ziehen und vernichten." Schröder appellierte gemeinsam mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Bodo Becker, dem Ersten Rat der Stadt Rinteln Jörg Schröder und Landkreisdezernentin Ursula Müller-Krahtz an die Bürger, eine Initiative der Behörden zu nutzen, um daheim gelagerte Waffen sicher aus dem Haus zu bekommen. Immerhin gehe von diesen, zumindest wenn unsachgemäß verwahrt, stets eine Gefahr für Leib und Leben aus.
In Schaumburger Haushalten würden mehrere Zehntausend Schusswaffen lagern, so Ursula Müller-Krahtz und Jörg Schröder. Einen großen Teil dieser Gewehre und Pistolen verschiedenster Kaliber hätten die betroffenen Bürger von ihren Großeltern und Eltern geerbt. "Wir wollen den Menschen eine goldene Brücke bauen und ihnen die Möglichkeit geben, auch nicht registrierte und damit illegale Waffen mit einer einfachen Verfahrensweise loszuwerden", so Ursula Müller-Krahtz.
Dazu habe sich die Staatsanwaltschaft entschlossen, bei freiwilliger Kontaktaufnahme des Waffenbesitzers mit den Behörden im Rahmen ihrer Möglichkeiten von einer Strafverfolgung abzusehen, sagte Bodo Becker. Wer eine illegale Waffe abgeben will, sollte sich vorher unbedingt mit der Waffenbehörde oder der Polizei in Verbindung setzen. Die Polizei holt das Schießgerät dann kostenlos ab. So wird ein unsachgemäßer Transport vermieden, der einerseits verboten und andererseits gefährlich ist. Waffenbesitzer, die ihre Schusswaffe berechtigt besitzen, können diese unter Vorlage der jeweiligen Waffenbesitzkarte problemlos selber bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle abgeben. Dabei darf die Waffe hierzu aber weder schuss- noch zugriffsbereit transportiert werden. Der kostenlose Abholservice der Polizei erstreckt sich bei Bedarf natürlich auch auf legale Waffen. Die Initiative bezieht auch Munition mit ein.
Nach der Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2002 haben sich die Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen geändert, ein Waffenschrank ist vorgeschrieben. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wollen die Behörden zukünftig intensiver kontrollieren, eine weitere Verschärfung der Regelungen ist zu erwarten. Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die Initiative zu nutzen. Ursula Müller-Krahtz wies darauf hin, dass möglicherweise Menschen aufgrund des Erinnerungswertes davor zurückscheuen, sich von einer Waffe zu trennen. Dazu gebe es die Möglichkeit, die Waffe unbrauchbar machen zu lassen und das dann ungefährliche Stück zu behalten.
Für weitere Informationen und Anmeldungen zur Waffenabgabe sollten sich Bürger an die Waffenbehörden und Polizeidienststellen wenden (Waffenbehörde des Landkreises Schaumburg: 05721/703-153, Fax 05721-703-699 oder waffenwesen.32@landkreis-schaumburg.de, der Stadt Rinteln: 05751/403-168 oder k.diebietz@rinteln.de). Foto: bb