1. Vermeidung von Lärm

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    RINTELN (ste). Anlässlich der bereits laufenden Saison für Gartenarbeiten weist das Amt für Ordnung und Soziales der Stadt Rinteln auf die in der Verordnung zur allgemeinen Gefahrenabwehr in der Stadt Rinteln enthaltenen Regelungen zur Vermeidung von Lärm hin. Gemäß Par. 3 Abs. 1 dieser Verordnung dürfen motorbetriebene Gartengeräte (Rasenmäher, Heckenscheren, Sägen o. ä.) nur werktags von 8 Uhr bis 13 Uhr sowie 15 Uhr bis 19 Uhr benutzt werden. Diese Festsetzungen gelten gem. Par. 3 Abs. 2 nicht für gewerblich genutzte Geräte und für die Pflege öffentlicher Anlagen außerhalb von allgemeinen und reinen Wohngebieten in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses wird gebeten, die festgesetzten Ruhezeiten einzuhalten. Für weitere Auskünfte steht das Amt für Ordnung und Soziales der Stadt Rinteln unter der Telefonnummer 403-124 zur Verfügung.

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