1. Stimmen für das neue Europa

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    REGION HANNOVER (gb). Seit dreißig Jahren arbeitet das Europäische Parlament für die Bürger in Europa. Insgesamt 32 Parteien schicken ihre Kandidaten am Sonntag, dem 7. Juni ins Rennen. Hier einige Informationen zu Organisation und Funktion des EU-Parlaments.

    Die Wahl:

    Zusammensetzung:

    Fraktionen:

    Oberster Repräsentant:

    Arbeitsorte:

    Kompetenzen:

    Wer kann kandidieren?

    Das Europäische Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäische Union gewählt. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Es ist weltweit die einzige direkt gewählte supranationale Institution.

    785 Abgeordnete vertreten derzeit rund 500 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger aus 27 Nationen. Deutschland stellt 99 Abgeordnete.

    755 Abgeordnete sind in sieben Fraktionen organisiert, 30 Abgeordnete fraktionslos. Stärkste Fraktion ist seit 1999 die Europäische Volkspartei (EVP-EP) - "Christliche Konservative" - mit momentan 288 Parlamentariern. Auf Platz zwei folgen die "Sozialdemokraten" mit 217 Abgeordneten und auf Platz drei die "Liberalen" mit 100 Abgeordneten.

    Der Oberste Repräsentant ist der Präsident. Dies ist derzeit Hans-Gert Pöttering, (EVP-EP), aus Niedersachsen. Er leitet die Sitzungen und vertritt das Parlament nach außen. Der Präsident wird je zu Beginn und nach der Hälfte jeder Wahlperiode für zweieinhalb Jahre vom Parlament gewählt.

    Hauptsitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Weitere Dienstsitze sind Brüssel und Luxemburg.

    Zu den Kompetenzen gehört die Gesetzgebung. Das Parlament wirkt - gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union - an der Gesetzgebung mit. Es beschließt, ändert, lehnt europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) ab. Das Verfahren der Mitentscheidung verleiht dem Europaparlament und dem Rat in vielen Bereichen das gleiche Gewicht: Zwei Drittel aller europäischen Gesetze werden von ihnen gemeinsam erlassen.

    Eine weitere Kompetenz ist die der Haushaltsbehörde. Gemeinsam mit dem Rat entscheidet das Europaparlament über die Finanzen der EU.

    Die dritte Funktion ist die der Kontrollfunktion. Das Europaparlament übt parlamentarische Kontrolle über die Kommission und den Rat aus, etwa durch die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse einzurichten.

    Jeder Unionsbürger in Deutschland, der 18 Jahre alt ist, kann für das Parlament kandidieren.

    Die Parteien oder so genannten politische Vereinigungen stellen Listen mit ihren Kandidaten für das Europaparlament auf. Für die Europawahlen kandidieren kann man allerdings nur auf Listen von Parteien oder politischen Vereinigungen, Einzelbewerbungen sind nicht möglich.

    Die Bewerber müssen sich auf einer öffentlichen Mitgliederversammlung einem demokratischen Auswahlverfahren stellen. Die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament ist unvereinbar mit der Ausübung nationaler Mandate.

    Für die Wahl zum Europäischen Parlament können die Parteien und politischen Vereinigungen sowohl Landeslisten wie auch Bundeslisten aufstellen. Die CDU und die CSU haben jeweils Landeslisten aufgestellt. Dies kann im einzelnen Auswirkungen darauf haben wer nach Straßburg gesendet wird, aber nicht wie viele Abgeordnete eine Partei bundesweit stellt.

    Für alle Parteien gilt eine bundesweite "Fünf-Prozent-Hürde". Also auch regionale Parteien müssen auf den Bundesdurchschnitt hochgerechnet fünf Prozent erreichen.

    So verpasste die damalige PDS 1994 mit 4,7 Prozent den Einzug, trotz Ergebnissen von bis zu 27,3 Prozent in den neuen Bundesländern.

    Die Regionalpartei CSU konnte mit ihren bisherigen Ergebnissen zwischen 45 und 64 Prozent immer in das Europaparlament einziehen.

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