1. Neue Auslegung vom Kurpark-Plan

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    BAD NENNDORF (pd). Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf hat in seiner Sitzung am 20. Mai beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 73 A "Kurpark Bad Nenndorf" erneut auszulegen. Ein Grund dafür ist die anhaltende Diskussion über den Standort für ein Parkhaus. Um Zeit zu gewinnen, haben die Politiker die Fläche nun aus dem neuen Bebauungsplan herausgenommen. Gerade in Sachen "Parkhaus" hatte es in der Auslegungsphase jede Menge Bedenken gegeben.

    Nicht nur viele Bürger und der Eigentümer des früheren Postgebäudes, auch die Denkmalschutzbehörde hatte sich kritisch zum Standort eines Parkhauses mitten im Kurpark geäußert. Jetzt wird die öffentliche Auslegung wiederholt, mit einem abgeänderten Plan. Die für ein Parkhaus in Frage kommende Rasenfläche an der Kurhausstraße wird jetzt dem angrenzenden Bebauungsplan "Zentrum" zugeschlagen. Wie in einer Bauausschuss-Sitzung der Stadt Bad Nenndorf betont wurde, seien damit die Planungen für den Bau eines Parkhauses aber noch nicht vom Tisch.

    Der jetzt in der zweiten öffentlichen Auslegung präsentierte B-Plan Nr. 73 A "Kurpark" hat zwei Planbereiche. Das Plangebiet A befindet sich um Zentrum von Bad Nenndorf und grenzt direkt an den Südwesten der Fußgängerzone mit zentralem Einkaufsbereich an. Im Norden bildet die Poststraße die Grenze des Geltungsbereiches. Im Westen wird das Plangebiet durch die Bahnhofstraße und im Südosten durch die Parkstraße begrenzt. Östlich des Plangebietes befindet sich der weitläufige Kurpark, dessen Liesallee die Grenze des Geltungsbereiches bildet. Das Plangebiet B umfasst das Flurstück 52/11, Flur 23, Gemarkung Bad Nenndorf und wird begrenzt durch die Buchenallee im Süden und im Westen durch die Straße "Am Kurpark".

    Der Planentwurf und die Begründung liegen in der Zeit vom 4. Juni bis 6. Juli im Zimmer 36 des Bauamtes der Stadt Bad Nenndorf, Rodenberger Allee 13, aus. Dazu liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor: 1. Gutachten zum Fledermausvorkommen in den Teilbereichen des Plangebietes.

    2. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Berücksichtigung der Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Unterlagen können während der erneuten öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

    Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden.

    Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht konnte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

    Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Die Dienststunden: Montag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr, Dienstag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr. Termine außerhalb der Öffnungszeiten können telefonisch unter 05723/704-45 vereinbart werden.

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