1. Ein Lehrgang in Waffensachkunde

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    LAUENAU (mk). Ein neuer Lehrgang in Waffen-Sachkunde findet vom 3. bis 6. Juni beim SSG Lauenau unter der Leitung von Markus Stummeyer statt. Verbindliche Anmeldungen sollten bis zum 15. Mai eingereicht werden.

    Das Waffenschutzgesetz schreibt zum Erwerb einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe den Nachweis der Waffenkunde vor. Erben sollten beachten, dass die Erbwaffen nur noch "blockiert" erhalten, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Erst nach Vorlage des Waffensachkundenachweises als Grundstock, darf die Behörde eine waffenrechtliche Genehmigung ausstellen. Seit 2004 ist Markus Stummeyer als Lehrgangsträger staatlich anerkannt und arbeitet zusammen mit der Polizeidirektion Göttingen.

    Die Prüfungszeugnisse gelten somit bundesweit als behördlich anerkannter Nachweis der Waffensachkunde, im gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes. Informationen zur Anmeldung erhält man unter 05043/987123 oder 0151/25236460 oder im Internet unter www.ssg-lauenau.de.

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