TODENMANN (ste). "Staatlich anerkannter Erholungsort" - wie lange noch? Genau genommen bis März 2010, so Paul- E. Mense, der für die FDP im Ortsrat Todenmann sitzt und sich mit dem Thema intensiv vertraut gemacht hat. Wenn Todenmann den Status behalten möchte, muss er neu beantragt werden. Das würde bedeuten, dass die vom Land Niedersachsen neu entwickelten Anforderungen erfüllt werden müssen; und diese Anforderungen von heute sind wesentlich strenger als die aus früherer Zeit, erläutert Mense. Nicht nur behindertengerechte und öffentlich zugängliche Toiletten müssen verfügbar sein, auch die gestiegenen Anforderungen an das Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe sind zu erfüllen. Und: "Es muss ein Gutachten über die Luftqualität erstellt werden!" Alles in allem sind die finanziellen Aufwendungen für die Stadt Rinteln nicht unerheblich, so dass die Frage nach dem Nutzen berechtigt ist. "Wenn man den Worten der Verwaltung glaubt, hat sich bisher die staatliche Anerkennung als Erholungsort für Todenmann nicht positiv ausgewirkt; die Übernachtungszahlen und auch die Besucher- und Tourismusentwicklung blieben von diesem Status unberührt", so Mense. "In einem Gespräch zwischen Mitgliedern des Ortsrates, des Fremdenverkehrs- und Verschönerungsvereins und einem Verwaltungsbeamten aus Hannover bestätigte dieser, dass eine positive Entwicklung durch einen solchen Status nicht gewährleistet ist, es sei denn man würde seitens der Stadt Rinteln die Gemeinde Todenmann aktiver vermarkten als bisher und dabei dem "Staatlich anerkannten Erholungsort" eine herausgehobene Werbewirkung zukommen lassen". Mense, Uwe Vogt (CDU) und Klaus Helmentag (SPD) sind sich darin einig, die Entscheidung über eine erneute Beantragung der staatlichen Anerkennung soll der Ortsrat nicht ohne die Bürgerinnen und Bürger von Todenmann treffen. Deshalb soll Anfang Juni eine Bürgerversammlung im Gasthaus Droste stattfinden, zu der auch Vertreter der Verwaltung eingeladen werden.
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"Staatlich anerkannt" ist fraglich
Anfang Juni Bürgerversammlung über erneute Beantragung als Erholungsgebiet
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