1. Hundehaltung

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    BAD NENNDORF (ro). Erneut weist die Samtgemeinde Nenndorf darauf hin, dass Tiere so zu halten und unterzubringen sind, dass Dritte nicht durch den Lärm gefährdet werden. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. Bissigen Hunden ist ein Maulkorb anzulegen; sie sind an der Leine zu führen. Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

    Hundehalter und die mit der Führung und Wartung beauftragten Personen sind verpflichtet, darauf zu achten, dass ihre Tiere die Gehwege und Anlagen nicht verunreinigen.

    Verunreinigungen durch Hundekot sind druch die vorgenannten Personen unverzüglich zu beseitigen.

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