SAMTGEMEINDE RODENBERG (al). Hausbesitzer, die in den Jahren zwischen 2000 und 2008 eine Gebühr für die Herstellung des Wasseranschlusses bezahlt haben, können möglicherweise mit einer Erstattung rechnen. Ihnen wurden 16 beziehungsweise 19 Prozent Mehrwertsteuer auferlegt. Tatsächlich hätten es nur sieben Prozent sein dürfen. Doch die endgültige Entscheidung des Bundesfinanzministeriums steht noch aus: "Bis dahin können wir nicht auszahlen", machte jetzt Samtgemeindebürgermeister Uwe Heilmann deutlich.
Betroffen sind etwa 500 Haushalte mit einem Gesamtbetrag von 100.000 Euro. Einige von ihnen haben sich inzwischen an das Rathaus gewandt und um Erstattung gebeten; andere drohten bereits mit gerichtlichen Mahnverfahren. Doch Heilmann bittet die Betroffenen um Geduld: "Wir müssen auf eine schriftliche Mitteilung des Finanzministeriums warten." Danach würden umgehend alle Fälle bearbeitet, "ohne dass wir uns auf eine mögliche Verjährung berufen". Allerdings kann und will die Samtgemeinde nicht in Vorleistung treten, bevor die zuständigen Stellen ihre Entscheidung getroffen haben. In 2000 war vom Bundesfinanzministerium festgelegt worden, dass anstelle des bisherigen ermäßigten Hebesatzes von sieben Prozent Wasseranschlüsse mit der höheren Steuer zu berechnen sind. "Das haben wir damals pflichtgemäß so umgesetzt", erinnert sich Langhals.
Diese Festlegung wurde jedoch durch das gleiche Ministerium ab 2009 wieder rückgängig gemacht, ohne eine Entscheidung darüber zu treffen, was mit den Fällen in den dazwischen liegenden Jahren geschehen soll.
"Wir wollen nichts behalten", macht Heilmann die Haltung der Samtgemeinde deutlich, "aber ohne Weisung können wir auch nicht handeln". Er empfiehlt deshalb, besorgten Anliegern, die einen erhöhten Steuersatz gezahlt haben, einen Antrag auf Erstattung zu stellen, sich aber bis auf weiteres zu gedulden.