1. Gartenarbeit – Ruhezeiten

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    BAD NENNDORF (ro). Mit den ersten Sonnenstrahlen beginnt wieder die Gartensaison. Um die anstehenden Gartenarbeiten zu gestalten, möchte die Samtgemeinde Nenndorf darauf hinweisen, dass einige Dinge zu beachten sind. Zum Einen wäre da die Mittagsruhe in der Zeit von 13 bis 15 Uhr, die speziell beim Rasenmähen zu beachten ist. Weiterhin sind die Grundstückseigentümer angehalten, Hecken und andere Anpflanzungen zurückzuschneiden, so dass die Verkehrssicherheit entlang der Grundstücke gewährleistet wird. Auch zugewachsene Verkehrsschilder müssen freigeschnitten werden. Bei Bäumen, die in den Straßenraum ragen, ist eine Durchfahrtshöhe von vier Metern zu schaffen.

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