LANDKREIS (km). Ab März ist es in vielen Städten und Gemeinden im Landkreis wieder möglich, pflanzliche Abfälle auf privaten Flächen zu verbrennen. An diesen Brenntagen ist es unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitshinweise erlaubt, auch größere Mengen an Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen. Der Landreis Schaumburg weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die "Scheiterhaufen" für viele Kleintiere zur Todesfalle werden können. Das gilt natürlich auch für zahlreiche Osterfeuer.
Gewaltiger Scheiterhaufen: Wenn das Feuer erst entzündet ist, dann gilt manchmal gleich für Hunderte von Kleintieren Alarmstufe rot.
Die Holz- und Reisighaufen sind mitunter schon seit Wochen aufgestapelt, stellen für etliche Kleintiere einen geeigneten Zufluchtsort dar und sind für Tiere wie Igel, Kröten oder Lurche zum Lebensraum geworden.
Mit den ansteigenden Temperaturen im Frühjahr bieten die Haufen ebenfalls Schutz bei der Aufzucht der Jungtiere. Vögel haben aufgrund der gegenwärtig milden Witterung teilweise schon mit dem Nestbau begonnen.
Nach Paragraph 35 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ist es sogar verboten, wild lebende Tiere unnötig zu verletzen oder zu töten. Aber genau das passiert beim Abbrennen von schon länger gelagerten Brennhaufen: Etliche Tiere sterben einen qualvollen Tod, weil sie bei Gefahr kein Fluchtverhalten zeigen, sondern an ihrem Platz verharren. Auch bei einem Abklopfen verkriechen sich viele nur noch tiefer in den Reisig.
Der Landkreis appelliert daher an alle Bürger, Rücksicht zu nehmen und das Brennmaterial nach Möglichkeit erst kurz vorher aufzustapeln - oder bereits aufgeschichtetes Material noch einmal umzuschichten.
Mit ein wenig Verständnis werde der Frühling dann für viele Mitbewohner in den heimischen Gärten nicht zu einem "bösen Erwachen". Foto: km