NIENSTÄDT (ro). Die Samtgemeinde Nienstädt gibt bekannt, das das Verbrennen von geeigneten trockenen Pflanzmaterialien ist nur noch am 4. April und am 18. April in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr zulässig ist. Am Sonnabend vor dem Osterfest können im Rahmen von Osterfeuern Abfälle in der Zeit von 10 bis 22 Uhr verbrannt werden. Die Brennstellen müssen einen Mindestabstand von 20 m zu Gebäuden und 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, Wäldern, Hecken und Energieversorgungsanlagen einhalten. Nach dem 30. April gibt es in der Samtgemeinde Nienstädt keine allgemeinen Brenntage mehr. Es ist beabsichtigt, im Sommer diesen Jahres eine zentrale Sammelstelle für schredderfähiges Material einzurichten, bei der Bürger der Samtgemeinde entsprechende Materialien kostenlos anliefern können. Nähere Einzelheiten werden dazu noch gesondert bekannt gegeben.
-
Brenntage enden demnächst
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum