1. Baumfällarbeiten gefährden Nachwuchs

    "aktion tier" und Wildtierauffangstationen bitten Gartenbesitzer um Rücksicht

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    SACHSENHAGEN (mk). Der Frühling kommt - wie schön! Überall grünt und sprießt es. In den Gärten wird schon eifrig geharkt, aufgeräumt und vor allem: Bäume werden beschnitten oder gefällt. Dabei sollte beachtet werden, daß im März bei den Eichhörnchen die Jungenaufzucht bereits in vollem Gange ist. Die Jungen, die ab Februar geboren werden, liegen zur Zeit noch hilflos in ihren Kobeln (Nestern).

    Die "aktion tier" bittet um Rücksicht bei Gartenarbeiten, um junge Eichhörnchen zu schützen.

    Man sollte daher bereits einige Tage vor geplanten Baumschnitt- und Fällmaßnahmen die Umgebung und den Baum beobachten, um besser ausschließen zu können, dass sich kein Nest mit Jungen darin befindet. Einen deutlichen Hinweis gibt häufig das Muttertier selbst: Dieses zeigt bei direkter Störung am Baum deutlich, dass es sein Nest schützen will. Es läuft am Stamm auf und ab, rennt aufgeregt in der direkten Umgebung und um den Baum herum und warnt mit lauten Geräuschen. Wurde beim "Frühjahrsputz" im Garten ein Kobel entdeckt aber noch nicht ganz zerstört, sollten die Arbeiten unbedingt unterbrochen werden. Man muss dem Muttertier Zeit und Ruhe geben, um zum Kobel zurückzukehren. Es wird sich weiter um die Jungen kümmern und mit diesen in einen anderen Kobel umziehen. Jedes Eichhörnchen hat solche Ausweichnester. Ein Umzug mit allen Jungen ist auch aus anderen Gründen, z.B. Parasitenbefall im alten Kobel, nicht ungewöhnlich. Kooperationspartner von aktion tier wie die Eichhörnchen-Hilfe Berlin-Brandenburg e.V. und die Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen haben in den letzten Tagen schon viele Eichhörnchenjunge zur Aufzucht bekommen. "Die uns gebrachten Jungen sind häufig erst einige Tage bis zwei Wochen alt", erzählt Tanja Lenn von der Eichhörnchen-Hilfe. "Je jünger die Tiere sind, desto schwieriger und aussichtsloser gestaltet sich deren Aufzucht. Es bricht einem das Herz dies zu sehen und zu wissen, dass die Mutter noch Tage später um ihre Jungen trauert". Eichhörnchen gehören zu den gemäß Bundesnaturschutzgesetz geschützten Tierarten. Es ist verboten, wildlebende Eichhörnchen mutwillig zu beunruhigen und ohne vernünftigen Grund ihre Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

    "aktion tier" und seine Kooperationspartner bitten daher dringend alle Gartenbesitzer sowie die ausführenden Gärtnerbetriebe um besondere Rücksichtnahme auf die Eichhörnchen. Verantwortungsvolle Gartenbesitzer suchen Bäume vorher unbedingt auf Eichhörnchen-Kobel ab und warten gegebenenfalls einfach ein paar Wochen mit den Fällarbeiten, bis die Jungen von der Mutter weggebracht wurden. Foto: privat

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