1. Ganztagszuschläge für die Schaumburger Gesamtschulen

    Zweieinhalb Lehrerstunden pro Klasse im Jahrgang 5 / CDU lobt Landesregierung

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    LANDKREIS (mk). "Die drei neuen Gesamtschulen, das Gymnasium Adolfinum und die Grundschulen in Deckbergen und "Am Sonnenbrink" in Stadthagen erhalten die erhofften Stundenzuschläge als offene Ganztagsschulen zum neuen Schuljahr", konnten die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Otto Deppmeier und Karsten Heineking der Schaumburger CDU-Spitze am Rande der Landtagssitzung in Hannover ganz aktuell mitteilen. Kurz zuvor war die Entscheidung des Kultusministeriums den Abgeordneten schriftlich ausgehändigt worden. Die Schulen erhalten die Genehmigungen in Kürze.

    Für den CDU-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag Gunter Feuerbach ergab sich die Gelegenheit der Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann persönlich unmittelbar zu danken. "Wir haben uns in den letzten Monaten für diese Linie stark gemacht und können nun erfreut feststellen, dass die Landesregierung verlässlich und gerecht gehandelt hat", erklärte Feuerbach. Mit den Schaumburger Schulen erhalten insgesamt 220 Schulen in Niedersachsen die Genehmigung als Ganztagsschulen. "Das sind jetzt 885 Ganztagsschulen und 33 Prozent mehr als im Vorjahr", stellte CDU-Kreisvorsitzender Klaus-Dieter Drewes fest. Neben Feuerbach und Drewes waren aauch die CDU-Kandidaten Burkhard Balz und Christopher Wuttke im Landtag. Im Gespräch mit dem bildungspolitischen Sprecher der Landtagsfraktion, Karl-Heinz Klare, MdL wurde deutlich, dass die die drei Haupt- und Realschulen in Rodenberg, Obernkirchen und Helpsen ihre Ganztagszuschläge behalten und die neuen Gesamtschulen zusätzlich 2,5 Lehrerstunden pro Klasse im Jahrgang 5 erhalten. "Obwohl alle Schulen zunächst formell auf die Zuschläge verzichteten, erhalten alle die Grundausstattung an zusätzlichen Lehrerstunden", sagten die Schaumburger CDU-Politiker. Die neuen Schulen erhalten zunächst einen Bescheid unter Vorbehalt, da die schulischen Gremien (Schulvorstand und Schulelternrat) erst nach Gründung gebildet werden und den Antrag durch ihre Zustimmung erlasskonform vervollständigen können.

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