OBERNKIRCHEN (mk). In der Stadt Obernkirchen dürfen pflanzliche Abfälle ab dem 20. März jeweils freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr verbrannt werden. Der letztmögliche Brenntag ist Freitag, der 24. April, an Karfreitag darf nicht verbrannt werden. Am Ostersamstag ist das Verbrennen in der Zeit von 18 bis 22 Uhr erlaubt. Beim Verbrennen sind die in der von der Stadt erlassenen Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen zu beachten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit oder Nachbarschaft sowie eine Behinderung des Verkehrs durch übermäßig Rauchentwicklung zu vermeiden ist. Es darf daher nur bei trockener Witterung und nur trockenes Brennmaterial verbrannt werden. Ferner sind beim Verbrennen unter anderem folgende Mindestabstände einzuhalten: 30 Meter zu Wohngebäuden und öffentlichen Verkehrswegen, 100 Meter zu Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Altenheimen.
Um Verletzungen oder Tötungen von Kleintieren zu vermeiden, sollte das Brennmaterial nach Möglichkeit erst am Tag des Abbrennens aufgestapelt werden. Soll in einem Abstand bis zu 1,5 Kilometer vom Flugplatz Achum verbrannt werden, das Kontakt zur Flugleitung unter Telefon 05722/9683543 aufzunehmen.