1. Brenntage für pflanzliche Abfälle

    Verlängerung der derzeit geltenden Regelungen bis 2011 beschlossen / Termine im April und Oktober

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    RINTELN (ste). Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat eine Verlängerung der derzeitig geltenden Regelungen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Gebiet der Stadt Rinteln bis zum 31. März 2011 beschlossen.

    Danach dürfen im Gebiet der Stadt Rinteln weiterhin Gartenabfälle im Zeitraum vom 1. April bis 15. April sowie vom 15. Oktober bis 31. Oktober eines jeden Jahres, jeweils freitags und samstags zwischen 8 und 18 Uhr, verbrannt werden. Da der Karfreitag und der Ostersamstag ausgenommen sind, darf in diesem Frühjahr bei geeigneter Witterung somit am Wochenende 3./4. April verbrannt werden.

    Am 3. und 4. April dürfen pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

    Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen weiterhin unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten; 25 Meter zu Gebäuden und 300 Meter zu Krankenanstalten.

    Im Umkreis von 1.500 Meter zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich. Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.

    Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden. Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden. Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 403124 zur Verfügung. Foto: ste

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